Neuen gesetzlichen Vorgaben unterliegen Bauträgerverträge ab dem 01.01.18.

Die Baubeschreibungen müssen künftig einem gesetzlichen Mindestumfang entsprechen.
Zu den konkreten Vorgaben für die Baubeschreibung gehören unter anderem:
- Pläne und Grundrisse
- Eine allgemeine Beschreibung des Gebäudes.
- Angaben zum Energiestandard sowie zum Brand- und Schallschutz.
- Beschreibung zur Baukonstruktion
- Beschreibung des Innenausbaus
- Angaben zu Sanitärobjekten
- Angaben zu den gebäudetchnischen Anlagen
- Angaben zur Außenanlage
