Im Jahr 2007 sind die ersten Energieausweise ausgestellt worden. Durch deren Gültigkeit von 10 Jahren laufen viele ab und müssen entsprechend erneuert werden.

Vor allem Vermieter, aber auch Eigentümer die ihr Objekt verkaufen möchten, müssen bei jeder Wohnungs- bzw. Hausbesichtigung den gültigen Energieausweis unaufgefordert den Miet-/ Kaufinteressenten vorlegen.
Prüfen Sie das Ausstellungsdatum und erneuern Sie ggf. ihren Energieausweis.
